Stundungsrichtlinie für Abwasserbeiträge
Der Stadtrat beschließt die Stundungsrichtlinie für Abwasserbeiträge für die Stadt Radeberg angelehnt an das Muster des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Referat 23 veröffentlicht in SSG-Mitteilungen, Ausgabe vom 15.02.1996 (Anlage zur Beschlußvorlage) mit folgender textlichen Änderung: Unter - IV Stundung für übergroße Grundstücke - Pkt. 1 wird der Text ab: "Die Stundungsrichtlinie ..."bis einschließlich 3. Anstrich gestrichen. Der Text wird fortgeführt ab: "Als übergroß und für die erleichterte Stundung von Beiträgen...
Mit der Stundungsrichtlinie soll einfach und schnell das Vorliegen der Voraussetzungen für eine zinslose Stundung für die Vielzahl der zu erwartenden Stundungsanträge bestimmt werden.