Löschungsbewilligung
Der Stadtrat bewilligt die Löschung der im Grundbuch von Radeberg Blatt 1467 in Abt. II unter Nr. 3 und 4 zugunsten der Stadt Radeberg eingetragenen Belastungen.
Das Grundstück Mühlstraße 15, Flurstück 1111a der Gemarkung Radeberg, wurde mit Beschluß Nr. 63/92 (Umwandlungserklärung) in das Eigentum der Wohnbau GmbH übertragen. Mit UR-Nr. 821/1997 des Notars Heinz Willi Lürken vom 12.05.1997 wurde das betroffene Grundstück durch die Wohnbau GmbH an die "Dipl.-Kfm. D. Ott GmbH & Co. KG" verkauft. Dem amtierenden Notar wurde am 20.05.1997 das Negativattest bezüglich des Vorkaufsrechtes zugesandt, ein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Stadt Radeberg bestand nicht. Die Stadt Radeberg macht von den im Grundbuch Blatt 1467 zu ihren Gunsten eingetragenen Belastungen keinen Gebrauch. Die Löschung der Belastungen ist durch den Stadtrat zu beschließen.