Jahresrechnung für den Zeitraum 01.01. bis 31.03.1995 Liegau-Augustusbad
Der Ortschaftsrat des Ortsteiles Liegau-Augustusbad hat in seiner Sitzung am 23.01.1997 in einer Vorberatung über die Jahresrechnung 1995 - Zeitraum 01.01. bis 31.03.1995 - beraten. Gemäß § 88 (3) SächsGemO ist der Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung vom Stadtrat zu treffen. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird hiermit nachgekommen.