Beschluß 38/97 vom 26.03.1997 (Beschlußvorlage 39/97)
Betreff
Jahresrechnung 1994 Liegau-Augustusbad
Beschlußtext
- Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt gem. § 88 (3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Jahresrechnung 1994 der ehemaligen Gemeinde Liegau-Augustusbad fest.
- Es werden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 410.900,00 DM gebildet.
- Es werden Haushaltsausgabereste in Höhe von 613.441,00 DM gebildet.
Begründung
Der Ortschaftsrat des Ortsteiles Liegau-Augustusbad hat in seiner Sitzung am 23.01.1997 in einer Vorberatung über die Jahresrechnung 1994 beraten. Gemäß § 88 (3) SächsGemO ist der Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung vom Stadtrat zu treffen. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird hiermit nachgekommen.