Satzungsbeschluß über die Festsetzung einer Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Heidestraße Süd (ehem. Robotron) B-Plan-Gebiet Nr. 17
Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 17 - Gewerbegebiet Heidestraße Süd (ehem. Robotron) - wird aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGVBl. Nr. 18 S. 301 ff) und der §§ 14 bis 18 des BauGB, zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.93 (BGBl. I, S. 466) eine Veränderungssperre als Satzung gemäß Anlage zur Beschlußvorlage beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die Erarbeitung des B-Planes Nr. 17 umgehend zu veranlassen.
Mit Beschluß Nr. 140/91 der Stadtverordnetenversammlung wurde zur Sicherung der planmäßigen gewerblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ehem. Robotron beschlossen und unter Beschluß Nr. 141/91 die Satzung über eine Veränderungssperre, deren Geltungsfrist inzwischen abgelaufen ist. Nach § 17 (3) BauGB kann mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise neu beschlossen werden, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlaß fortbestehen.