Beschluß über die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet B-Plan-Nr. 36 an der Dresdener Straße Flurstücke Nr. 1474 und 1475
Für das Gebiet B-Plan Nr. 36 an der Dresdener Straße Flurstücke Nr. 1474 und 1475 soll ein einfacher Bebauungsplan nach § 31 (2) BauGB - B-Plan Nr. 36 - aufgestellt werden. Planungsziele sind:
Ziel des Bebauungsplanes ist der satzungsrechtliche Ausschluß der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben jeglicher Art. Da das Plangebiet grundsätzlich von Flächenangebot und von der Verkehrslage geeignet ist, einen größeren Einzelhandelsbetrieb bis unter 700 m² aufzunehmen und derartige Interessen immer wieder an die Stadtverwaltung herangetragen werden, sind die durch das Baugesetz gebotenen Mittel des satzungsrechtlichen Ausschlusses mit dem zusätzlichen zwischenzeitlichen Hilfsmittel der Veränderungssperre anzuwenden.