Bestellung einer Wirtschaftsprüfergesellschaft
Der Stadtrat schlägt dem Sächsischen Rechnungshof für die Jahresabschlußprüfung 1997 und die Inaussichtstellung der Prüfung für die Jahresabschlüsse 1998 und 1999 des Alten- und Pflegeheimes Radeberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "ST Treuhand - Linke & Rinke GmbH", Lockwitzer Straße 17 in 01219 Dresden, vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auf der Grundlage des § 110 SächsGemO in die Prüfung die Buchführung einzubeziehen. Im Prüfbericht sind auch wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes darzustellen.
Gemäß § 110 SächsGemO ist der Sächsische Rechnungshof zuständig für die Prüfung der Jahresabschlüsse nach dem Eigenbetriebsgesetz. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. der Wirtschaftsprüfer werden vom Sächsischen Rechnungshof bestellt, die Stadt Radeberg hat ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag muß, entsprechend Aussage der zuständigen Prüfabteilung 6, auf Stadtratsbeschluß basieren. Die im Vorfeld der Jahresabschlußprüfung 1996 eingeholten Angebote datieren aus dem Februar 1997. Aus Gründen des Handlungsbedarfes für die Inventurdurchführung im Januar 1997 (Stichprobeninventur durch Wirtschaftsprüfer) werden die zeitnahen Angebote genutzt für den Vorschlag zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Jahresabschlußprüfung 1997. Die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hält sich auch für die Prüfung des Jahresabschlusses 1997 an das abgegebene Angebot.