Feststellung des Jahresabschlusses 1996 der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH
Der Stadtrat nimmt die Feststellung zum Jahresabschluß 1996 der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 3 SächsGemO zur Kenntnis.
Gemäß § 99 Abs. 1 SächsGemO hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, welches ausschließlich oder mehrheitlich der Gemeinde gehört
Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind nach der ortsüblichen Bekanntgabe an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.