Vergabe Poliklinik
Ausgehend vom Beschluß-Nr. 99/97 vergibt der Stadtrat die ehemalige Poliklinik mit den Flurstücken 617a, 617b und T.v. 617 in Erbbaupacht an den Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden-Land e.V. auf der Basis der eingereichten Konzeption. Das Erbbaurecht ist an die Nutzung für betreutes Wohnen und soziale Zusatzflinktionen gebunden, der Baubeginn hat bis 18 Monate ab Beschlußdatum zu erfolgen. Der Erbbauzins wird während der Sanierung auf 0,5 v.H. uns ab Fertigstellung und möglicher Vermietung auf 3 v.H. festgelegt. Der Erbbaupachtvertrag ist dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.
Mit Beschluß-Nr. 99/97 vom 09.07.1997 wurde grundhaft der Vergabe der Poliklinik an die AWO zugestimmt. Kurzfristig hatte sich der Arbeiter-Samariter-Bund Kamenz ebenfalls für das Projekt interessiert. Beide Träger einigten sich dahingehend, daß die AWO als Erbpächter die Räume an den ASB vermietet.