Beschluß zur technischen Betriebsführung der Ortsanlagen zur Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
Der Stadtrat stimmt einer einheitlichen technischen Betriebsfuhrung für die Ortsnetze der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung durch den zuständigen Zweckverband gemäß der der Beschlußvorlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.1997 zu.
Um auf Zweckverbandsebene weiterhin kostengünstige Gebühren zu garantieren, ist eine einheitliche Betriebsführung für überörtliche Anlagen (Zweckverbandsanlagen) und Ortsanlagen (Ortsnetze) auf Grund zu erreichender Synergieeffekte notwendig. Dabei bezieht sich die in der Anlage formulierte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem jeweiligen regionalen Zweckverband nur auf die technische Betriebsführung, d.h. die kommunale Hoheit über auszuführende Neuerschließungen und Baumaßnahmen sowie die Beitrags- und Gebührenhoheit, verbunden mit der Satzungshoheit, verbleiben bei der Gemeinde. Durch die Chance einer Neuausschreibung und damit Preisbildung am Markt der Betriebsführung aller drei Zweckverbände (TZV Röderaue, AZV "Obere Röder" und Rödertal) werden einerseits Synergien und damit Einsparungen beim Einsatz des Personales, aber auch Einsparungen bei den Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden erreicht (z.B. Aufbau einer gemeinsamen Katasters der Zweckverbände und damit effizientere Bearbeitung von Anschlußanträgen, Havariedienst mit zentralem Entstördienst etc.) Die Auswahl des jeweiligen Betriebsführers erfolgt nach einem Ausschreibungsverfahren im zweiten Halbjahr 1996 und wird ausschließlich an den wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgemacht. Sollte im Gegenzug zur Ausschreibung erkennbar werden, daß eigenes Personal bei den Trink- und Abwasserzweckverbänden in Form eines Eigenbetriebes wirtschaftlicher ist, so wird dieses Konzept nach Einzelentscheidung der Verbandsversammlungen der regionalen Trink- und Abwasserzweckverbände festgesetzt und umgelegt.