Beschluß 7/96 vom 24.01.1996 (Beschlußvorlage 12/96)
Betreff
Beschluß über die einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost - GE 1/ GE 2
Beschlußtext
- Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Dresden vom 27.12.1995 wird der Beschluß des Stadtrates zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Beschl.-Nr. 169/95 vom 25.10.1995 - aufgehoben und der Beschlußtext unter Pkt. 2 geändert.
- Als einfache Änderung nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 2, Badstraße Ost, wird zu den Baufeldern GE 1 und GE 2 folgendes beschlossen:
- Änderungen im Plan Teil A:
Die Baufelder GE 1 und GE 2 werden vereinigt, die eingetragene Nutzungsgrenze entfällt. Maße der baulichen Nutzung GRZ 0,6, GFZ 0,8, geschlossene Bebauung, 2-geschossig mit max. 10 % Grundfläche 3-geschossig TH 262,0/8,0 m, bei 10 % Grundfläche TH bis auf 12,0 m möglich. - Änderungen im Text, Teil B:
Ziffer 3: Eine freistehende Werbeanlage ist auch im Bereich des Knotens Badstraße / Christoph-Seydel-Straße nach Abstimmung mit dem Straßenbauamt Meißen mit gesonderter Zustimmung der Stadt zur Gestaltung zulässig.
Ziffer 4.3: gilt nicht für Sporthallen
Ziffer 5: bestehender Text als 5.1, dazu als 5.2: in GE 1/2 Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (2)
Ziffer 1: hier nur nicht wesentlich störende sonstige Gewerbebetreibende zulässig. Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (3), Ziffer 2. und 3.
Ziffer 6.3: ausgenommen sind Sportfreiflächen
Ziffer 12: entfällt