Beschluß 6/96 vom 24.01.1996 (Beschlußvorlage 9/96)
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg - Badstraße Ost, Baufeld G1
Beschlußtext
- Der Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet Badstraße Ost soll im Baufeld GI 2 geändert werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Nutzungsänderung zum allgemeinen Wohngebiet gem. BauNVO § 4 zur Lösung dringenden Wohnbedarfes
- Sicherung der immissionsschutzrechtlichen Bedingungen zum Baufeld GI 1 (Coca Cola)
- Sicherung der Einordnung des Jugendclubs gem. Ansiedlungsbegehrens
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Ingenieurbüro Dänekamp + Panner beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird aufgrund des dringenden Wohnbedarfs abgesehen. Die Bürger erhalten Gelegenheit, sich während der Dienstzeiten im Bauamt mit dem Anliegen vertraut zu machen.