Entwurf des Rahmenplanes für das Innenstadtquartier 15 - Billigung als einfacher B-Plan nach § 30 (2) BauGB -
Die vorgesehene Investition im Innenstadtquartier 15 wird durch Herrn Georg Korch, Fabrikant in Radeberg, im Rahmen einer Investitionsgemeinschaft vertreten. Ein erster Planentwurf wurde mit Beschluß der Stadtverordneterversammlung Nr. 156/93 vom 16.12.1993 gebilligt. Die Präzisierung dieses Planentwurfes wurde durch den Investor beauftragt. Der hiermit neu vorgelegte Entwurf beinhaltet vor allem eine wesentliche Zurücknahme der damals vorgesehenen Bebauungsdichte, das behutsamere Eingehen auf Belange des Bestandes sowie Veränderungen der Aufgabenstellung (insbes. Wegfall eines Hotelvorhabens). Aufgrund einer eingehenden Beratung mit der zuständigen Behörde beim Landratsamt Kamenz am 17.04.1996 wird die Rahmenplanung auf entsprechende Empfehlung hin als einfacher B-Plan ins planungsrechtliche Verfahren gebracht. Parallel zu diesem Verfahrensschritt wird geprüft, inwieweit einzelen Bauabschnitte nach § 34 BauGB im bauordnungsrechtlichen Verfahren vorgezogen werden können. Die inhaltliche Begründung möchte bitte den Anlagen der Vorlage entnommen werden.