Beschluß 17/96 vom 28.02.1996 (Beschlußvorlage 21/96)
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 1994 der Stadt Radeberg
Beschlußtext
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung 1994 wie folgt fest:
- Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen im Soll 35.557.357,16 DM
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen im Soll 57.336.856,98 DM
Der Gesamthaushalt beläuft sich in den Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 92.894.214,14 DM
Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 61.887.390,50 DM ab. - Die Reste zum Ende des Haushaltsjahres im
a) Verwaltungshaushalt
Einnahmen K 2.543.830,40DM
Ausgaben H 1.850.371,69DM
b) Vermögenshaushalt
Einnahmen K 2.531.673,19DM
Einnahmen H 5.418.765,00DM
Ausgaben H 13.521.320,25DM - Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt (Investitionsrate) gemäß § 20 GemHVO beträgt 6.685.902,71 DM
- Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt 2.861.326,03DM
- Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit, soweit noch nicht geschehen, genehmigt.
- Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 1994 wird zur Kenntnis genommen. Der Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung 1994 wird gemäß § 88 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekanntgemacht. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Dem Landratsamt Westlausitz - Dresdner-Land wird die Feststellung der Jahresrechnung mitgeteilt und gleichzeitig die Prüfbereitschaft angezeigt.