Beschluß 16/96 vom 28.02.1996 (Beschlußvorlage 20/96)
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 1993 der Stadt Radeberg
Beschlußtext
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung 1993 wie folgt fest:
- Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen im Soll 24.681.290,34 DM
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen im Soll 20.298.578,72 DM
Der Gesamthaushalt beläuft sich in den Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 44.979.869,06 DM
Das Sachbuch für haushaltstremde Vorgänge schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 37.620.187,51 DM ab. - Die Reste zum Ende des Haushaltsjahres betragen im
a) Verwaltungshaushalt
Einnahmen K 697.604,73 DM
Ausgaben H 16.927,35 DM
b) Vermögenshaushalt
Einnahmen K 49.377,00 DM
Einnahmen H 6.806.101,00DM
Ausgaben H 9.463.065,48 DM - Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt (Investitionsrate) gemäß § 20 GemHVO beträgt 0,00 DM
Dem Verwaltungshaushalt wurden zugeführt 159.667.84DM
Der Allgemeinen Rücklage Stadtverwaltung wurden entnommen 3.300.254.73 DM
Aus der Allgemeinen Rücklage wurde dem Seniorenheim der Anteil von 1.359.689,39 DM überwiesen. - Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt 1.518.424.48 DM
- Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit, soweit noch nicht geschehen, genehmigt.
- Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 1993 wird zur Kenntnis genommen. Der Beschluß über die Feststellung der Jahresrechnung 1993 wird gemäß § 88 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekanntgemacht. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Dem Landratsamt Westlausitz -Dresdner-Land wird die Feststellung der Jahresrechnung mitgeteilt und gleichzeitig die Prüfbereitschaft angezeigt.