Verkauf des städtischen Flurstückes 712/4 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des kommunalen Flurstückes 712/4 dei Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 1.156 m² an Herrn Michael Korch auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Verkehrswertgutachtens.
Das Flurstück 712/4 ist Eigentum der Stadt Radeberg und hat eine Größe von 1.156 m². Bereits am 08.03.1993 stellte Herr Georg Korch den Antrag, das Flurstück 712/4 der Gemarkung Radeberg zu erwerben. Der Verkauf des Flurstückes wurde bereits mit Beschluß Nr. 36/93 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.03.1993 beschlossen. Mit Schreiben vom 04.07.1996 stellt Herr Michael Korch den Antrag zum Kauf dieses Flurstückes und bezieht sich auf den Kaufantrag von Herrn Georg Korch vom 08.03.1993. Da das Flurstück 712/4 innerhalb des Flurstückes 712/5 liegt (siehe Lageplan), ist ein Verkauf nur sinnvoll, wenn dieses Grundstück von einem Anlieger erworben wird, zu dessen bestehendem Grundstück dieses Flurstück eine direkte Grenze besitzt. Zur Zeit befindet sich das Flurstück 712/5 im Eigentum der Molkereigenossenschaft Radeberg. Herr Korch beabsichtigt jedoch, einen Teil des Flurstückes 712/5 zu erwerben. Ein Verkauf des Flurstückes 712/4 an Herrn Korch erfolgt erst, wenn er den Erwerb des Flurstückes T. v. 712/5 nachweisen kann.