Alten- und Pflegeheim Radeberg / Behindertenbetreutes Wohnen
Durch die Heimaufsichtsbehörde wurde am 27.03.1995 die Festlegung getroffen, daß bis 30.06.1996 die Heimmindestbauanforderungen in der Außenstelle Liegau-Augustusbad erfüllt sein müssen, was einer Schließung der Einrichtung gleich kommt. Die damit verbundene Auslagerung der vorhandenen Heimbewohner kann nur über das Konzept des behinderten betreuten Wohnens und damit Austausch von vorhandenen Bewohnern realisiert werden. Diesem Umfang ist das Heim in Trägerschaft der Stadtverwaltung sowohl finanziell als auch konzeptionell nicht gewachsen. Damit ist die Vergabe des Alten- und Pflegeheimes in Verbindung mit dem Aufbau des behinderten betreuten Wohnens in der ehemaligen Poliklinik kurzfristig notwendig. Von den Anträgen auf Übernahme des Alten- und Pflegeheimes bevorzugt die Stadtverwaltung die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden-Land e.V. Die Entscheidung beruht auf dem inhaltlich und fachlich umfangreichen Konzept, dem vom Personalrat als vorbildlich bewerteten Tarifvertrag, sowie dem Kaufangebot in Höhe von 3,5 Mill. DM.