Beschluß 76/95 vom 07.06.1995 (Beschlußvorlage 97/95)
Betreff
Feuerwehrabgabe
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt, daß die für das Jahr 1995 entrichtete Feuerwehrabgabe an die Abgabepflichtigen auf Antrag zurückgezahlt wird. Die Antragsfiist endet am 30.08.1995.