Haushaltssatzung 1995
Der Stadtrat beschließt über die von den Einwohnern und Abgabepflichtigen übergebenen Einwendungen zur Haushaltssatzung 1995.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes die angemessene Beteiligung der Stadt Radeberg an den Kosten der Sanierung der Friedhofskapelle der evang.-luth. Kirche in Radeberg zu veranschlagen.