Öffentlich - rechtliche Vereinbarung zur Eingemeindung der Gemeinde Liegau - Augustusbad in die Stadt Radeberg - Änderung des § 10 Abs. 5
Der § 10 - Ortschaftsverfassung - Abs. 5 der öffentlich - rechtlichen Vereinbarung über die Eingemeindung der Gemeinde Liegau - Augustusbad in die Stadt Radeberg, beschlossen vom Stadtrat am 21.12.1994, erhält folgende Fassung:
Zur dauernden Erledigung werden gemäß der Hauptsatzung der Stadt Radeberg und § 67 Abs. 2 SächsGemO dem Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad zusätzlich übertragen: