Beschluß 52/95 vom 12.04.1995 (Beschlußvorlage 63/95)
Betreff
Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Radeberger Möbelhof" - Billigung des Entwurfes -
Beschlußtext
- Für das Gebiet der Firma Köckritz + Co. KG, Pulsnitzer Straße - Flurstücke Nr. 365, 366, 367, 368, T.v. 369, T.v. 570 c - soll ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt werden. Als Planungsziele werden angestrebt:
- Klärung des Maßes der baulichen Nutzung und Erschließung für den Neubau einer Ausstellungs- und Verkaufshalle Möbelhandel;
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung bei Sanierung des verbleibenden Bestandes.
- Die Entwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Radeberger Möbelhof" und des Erläuterungsberichtes werden in der Fassung vom 28.02.95 gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.