Beschluß 51/95 vom 12.04.1995 (Beschlußvorlage 62/95)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 Badstraße West - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Beschlußtext
- Dem Antrag des Herrn Belser, im Bebauungsplan Nr. 1, bezogen auf das Flurstück Nr. 470/43, den Text - Teil B - unter Ziffer 3.3 zugunsten der Errichtung eines Sport- und Freizeitzentrums zu ändern, wird nach § 13 (1) BauGB - Vereinfachte Änderung - behandelt.
- Der beantragten Änderung, im Text - Teil B - des Bebauungsplanes Nr. 1 unter Ziffer 3.3 als "nicht zulässig" den 2. Anstrich - Anlagen für sportliche Zwecke - zu streichen, wird nicht zugestimmt.