Grundsatzbeschluß Bahlsen-Fläche
Der Stadtrat beschließt, dem Grundstückskaufvertrag Urkundenrolle Nr. 1080/91 der Notarin Heidi Hintersaß mit Amtssitz in Radebeul vom 04. September 1991 zwischen der Stadt Radeberg und der H. Bahlsen Keksfabrik KG Hannover die Zustimmung zu verweigern. Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Nutzungskonzeption für die Fläche zu erarbeiten, um der begonnenen Erschließung einen wirtschaftlich vertretbaren Sinn zu geben. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. 1080/91 anzufechten und die notwendigen juristischen Schritte einzuleiten. Der Bürgermeister wird weiterhin bevollmächtigt, in Grundstücksverhandlungen über die Fläche einzutreten.