Genehmigung eines Kaufvertrages nach dem Sachenrechtsänderungsgesetz
Der Stadtrat genehmigt den Kaufvertrag UR 1369/95 der Notarin Heidi Hintersaß vom 02.11.1995 zwischen der Stadt Radeberg und Frau Ruth Stelzer über das Flurstück 1570b der Gemarkung Radeberg auf der Grundlage des Sachenrechtsänderungsgesetzes.