Beschluß 16/95 vom 15.02.1995 (Beschlußvorlage 3/95)
Betreff
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Rathenaustraße und Dr.-Albert-Dietze-Straße
Beschlußtext
- Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28 zwischen Rathenaustraße und Dr.-Albert-Dietze-Straße wird aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 24.03.93 (SächsGVBl. Nr. 18, S. 301 ff) und der §§ 14 bis 18 des BauGB, zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungsund Wohnbaulandgesetz vom 22.04.93 (BGB1. I, S. 466), eine Veränderungssperre als Satzung gemäß Anlage 1 zur Beschlußvorlage beschlossen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Veränderungssperre die Genehmigung zu beantragen.
- Die Veränderungssperre ist zusammen mit der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.