Beschluß 15/95 vom 15.02.1995 (Beschlußvorlage 1/95)
Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 Entwicklungsfläche zwischen Rathenaustraße und Dr.-Albert-Dietze-Straße
Beschlußtext
- Für das Gebiet zwischen Rathenaustraße und Dr.-Albert-Dietze-Straße, (innerhalb der Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 1089 b und c, 1099 und 1099 a, 1101/1, 1102/1 und /2, 1102/b, 1078, 1078 a und T.v. 1100) soll ein Bebauungsplan Nr. 28 aufgestellt werden. Als Planungsziele werden angestrebt:
- Sicherung einer innerstädtischen Wohnbebauung und angemessenen Geschäftsbereichen im EG,
- Sicherung der Neuordnung der Verkehrsanbindung Rathenaustraße/Dr.-Albert-Dietze-Straße,
- Sicherung einer Verbesserung der Beziehungen Kulturhaus zum innerstädtischen Grünzug Gelbke-Hain/Röderaue und dessen Beziehungen ins Plangebiet.
- Die Auftragsvergabe für den Planentwurf ist dem Technischen Ausschuß mit Nachweis der finanziellen Sicherung zur Bestätigung vorzulegen.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen.