Überprüfung der Stadträte
Der Stadtrat beschließt die Überprüfung aller Stadträte durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Die Bewertung des so eingeholten Aktenmaterials wird in einem noch zu bildenden Vertrauensgremium, das aus Vertretern aller Fraktionen zusammengesetzt ist, vorberaten. Die Umgehensweise mit dem Material muß anschließend vom Stadtrat beschlossen werden.
Vor 1 1/2 Jahren wurden zu vorgenanntem Zweck bereits Unterlagen vom Bundesbeauftragten erstellt. Diese Mitteilungen unterliegen gemäß § 29 des StUG einer Zweckbindung, die mit der Rückgabe der Unterlagen zum Ablauf der Legislaturperiode erfüllt war. Da sich die Zusammensetzung des Stadtrates mit der neuen Legislaturperiode geändert hat, ist ein neuer Antrag der Überprüfung notwendig.