Beschluß 148/95 vom 30.08.1995 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 165/95)
Betreff
Ausscheiden eines Stadtrates
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt das Ausscheiden des Stadtrates, Herrn Romano Berger, aus wichtigem Grund gemäß § 18 Absatz 1 Punkt 4 Sächsische Gemeindeordnung zum 01.09.1995.