Ermächtigungsbeschluß zum Verkauf von Grund und Boden Flurstück 1722/6 Gemarkung Radeberg
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Verkauf 1722/6 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 638 qm vorzubereiten. Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, daß der Käufer bestehende Pachtverträge übernimmt und weiterführt. Es ist ein Verkehrswertgutachten zu beantragen.