Ergänzung des § 2 der Satzung über die Erhaltung der Innenstadt vom 09. Januar 1992
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Ergänzung des § 2, Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände der Satzung über die Erhaltung der Innenstadt wie folgt: ... dieser Satzung der Genehmigung. Dies gilt auch für ambulante Verkaufsstände außerhalb des Wochenmarktes.