Bekanntmachungssatzung
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung der Stadt Radeberg vom 24. Februar 1994 mit der 1. Änderung vom 26. Oktober 1994) gilt ab 01. August 1995 ebenso für den Ortsteil Liegau-Augustusbad. Die ortsübliche Bekanntgabe in dem Ortsteil Liegau-Augustusbad erfolgt durch Anschlag an nachstehenden Stellen: