Abschluß Zweckvereinbarung Musikschule im Kreis Dresden
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluß einer Zweckvereinbarung mit der Musikschule Landkreis Dresden zu.
Die Musikschule bereichert die Bildung und Erziehung der Kinder wesentlich. Sie fördert das tiefere Verständnis für Musik und regt die Kinder an, sich selbst musisch zu betätigen. Sie pflegt das kulturelle Erbe. Die Musikschule hat nur Bestand, wenn sich alle Kommunen innerhalb einer Zweckvereinbarung dafür engagieren. Durch die Stadtverwaltung Radeberg formulierten Einsprüche zum Entwurf der Zweckvereinbarung wurden alle berücksichtigt. Die nun vorliegende Satzung wurde in Zusammenarbeit mit Umlandgemeinden erstellt. Der zu gründende Beirat der Musikschule erhält umfassende Befugnisse für eine Einflußnahme auf eine wirtschaftliche Haushaltsführung der Schule. Jede Kommune erhält Stimmrecht entsprechend der Schülerzahl. Der soziale Aspekt findet in einer vom Jugendhilfeausschuß des Landkreises erarbeiteten Gebührenordnung Berücksichtigung. Die Bewirtschaftungskosten für die genutzten Unterrichtsräume werden dem Schulträger erstattet. Aus Radeberg kommt 1/5 der Schüler der Musikschule. Der Beitritt der Stadt ist mit Voraussetzung für das Fortbestehen der Schule. Durch den Finanzausschuß und den Sozialausschuß wurde die Beschlußvorlage einstimmig befürwortet.