Beschluß 5/94 vom 27.01.1994 (Beschlußvorlage 20/94)
Betreff
Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost
Beschlußtext
- Abwägungsbeschluß
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und den Abwägungsvorschlag (s. Anlage zur Beschlußvorlage) bestätigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen. - Satzungsbeschluß
Aufgrund des § 10 des BauGB in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2235), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 sowie nach § 83 der SächsBauordnung vom 20.06.1990 (GBl. I Nr. 50 S. 929), beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich des Grünordnungsplanes als Satzung. - Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan einschließlich Grünordnungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung
Der Bebauungsplan wurde mit Beschluß Nr. ... vom ... zur öffentlichen Auslegung und zur Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.
Die ortsübliche Bekanntmachung, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der TOB erfolgten verfahrensgerecht.
Mit dem als Anlage zur Vorlage gehörigen Abwägungsprotokoll wird die Abwägung begründet.
Mit dieser Abwägung und dem Begründungstext zum Bebauungsplan ist der Satzungsbeschluß begründet.