Beschluß 3/94 vom 27.01.1994 (Beschlußvorlage 19/94)
Betreff
Einfache Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost - Parklatz und Hubschrauberlandeplatz -
Beschlußtext
- Die Einordnung und Errichtung von Parkplatz und Hubschrauberlandeplatz für das Krankenhaus Dr. Paul Kirchner Radeberg (gemäß Anlage zur Beschlußvorlage) zwischen Pulsnitzer Straße, Christoph-Seydel-Straße und Friedrichstaler Weg werden als einfache Ergänzung nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht über die Abstimmung mit den betroffenen TÖB im Sinne des § 4 (1) BauGB entgegen.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung
Die Ergänzung des Bebauungsplanes berührt die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes nicht und ist insofern als einfache Änderung des Bebauungsplanes zu werten.
Die beiden Vorhaben wurden durch den Technischen Ausschuß am 29.09.1993 als für die Funktion des Krankenhauses insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erweiterungsvorhaben als zwingend erforderlich bestätigt.