Beschluß 2/94 vom 27.01.1994 (Beschlußvorlage 17/94)
Betreff
Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Nr. 18 Recyclingzentrum Kamenzer Straße
Beschlußtext
- Der Beschluß Nr. 143/91 vom 14.11.1991 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Geflügelmastanlage - Bebauungsplan Nr. 18 - wird aufgehoben.
- Der Beschluß Nr. 144/91 vom 14.11.1991 eine Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 wird aufgehoben.
- Die Aufhebung der Beschlüsse ist ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung
Anlaß für die aufzuhebenden Beschlüsse waren
- die Notwendigkeit, für das bezeichnete Gebiet zur Vorbereitung eines geplanten Recycling-Zentrum das erforderliche Planungsrecht zu schaffen und
- das in Vorbereitung befindliche Vorhaben durch Veränderungssperre vor Fehlentwicklungen, insbesondere bezüglich Nachnutzung der vorhandenen Anlagen zu sichern.
Das geplante Vorhaben wird durch den inzwischen gebildeten Abfallzweckverband nicht mehr verfolgt. Damit verlieren die Beschlüsse ihre Grundlage und behindern
- die weitere Bewirtschaftung der Sandgrube und
- die Ansiedlung eines für die Stadt interessanten Nutzers - Limes-Asphalt GmbH - als Nachnutzer der Geflügelmastanlage.