Erstellung einer Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vorliegende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung). Der Vertrag zwischen der Stadtverwaltung und der Heimatzeitung "die Radeberger" wird bestätigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und öffentlich bekanntzumachen.