Neuerstellung der Hauptsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vorliegende Hauptsatzung. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und öffentlich bekanntzumachen.
Entsprechend der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21.04.1993 ist der Erlaß einer neuen Hauptsatzung notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt muß in Vorbereitung der Kommunalwahlen die Zahl der Stadträte festgelegt werden. Alle übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung haben Bedeutung nur für den am 12.06.1994 neugewählten Stadtrat und treten daher erst am Tage der Konstituierung dieses Gremiums in Kraft.