Beschluß 153/94 vom 26.10.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 160/94)
Betreff
Bürgschaftserklärung zur Übertragung des Restbetrages des 1990 aufgenommenen Kredites in Höhe von 710.125,-- DM - Heizhaus -
Beschlußtext
- Der Beschluß-Nr. 13/94 wird aufgehoben.
- Der Stadtrat bestätigt die Ausfallbürgschaft gemäß Anlage 1 zur Beschlußvorlage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 82 Abs. 5 SächsGemO einzuholen.