Maßnahmekonzept der Stadtsanierung für das Jahr 1995 sowie Beantragung der Fördermittel für die Jahre 1995/96
Der Stadtrat beschließt das als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügte Maßnahmekonzept 1995 sowie die gemäß Sächsisches Amtsblatt, Sonderdruck Nr. 1/1994 vom 18.01.1994 vorgegebene Beantragung der Finanzhilfe im Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Erneuerung" für die Jahre 1995 und 1996 von 5.333.333,- DM. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen dementsprechenden Fördermittelantrag einzureichen.