Ergänzung zum Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Radeberg
Der Stadtrat beschließt, den Gesellschaftsvertrag im § 10 wie folgt zu ergänzen:
Zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode beruft der Bürgermeister die jeweils erste Aufsichtsratssitzung ein.
Diese Ergänzung wird im § 10 zu Absatz 5; die Absätze 5 und 6 werden zu Absätzen 6 und 7.