Vertrag zum Verkauf des Flurstückes 1763/5 Gemarkung Radeberg - an das Landratsamt Dresden
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, den der Beschlußvorlage beiliegenden Kaufvertrag unter Beachtung der Ergänzungen des Landratsamtes vom 30.08.1994 abzuschließen.