Sanierungsgebiet Innenstadt - Vergabe der Durchführung der Komplexsanierung des Quartiers 6a an den Investor TERRABALTIC aus Schenefeld
Die Firma TERRABALTIC Bau- und Grundstücksgesellschaft mbH, Holstenplatz 6 in 22869 Schenefeld, erhält die Option zur Durchführung der Komplexsanierung im Quartier 6a auf der Grundlage der Sanierungsziele. Diese Ziele sind durch die genannte Gesellschaft mit einem Investitionskonzept zu untersetzen. Das Konzept ist zu gegebener Zeit dem Technischen Ausschuß zur Bestätigung vorzulegen.
Im Interesse einer zügigen Vorbereitung und Durchführung erklärt die Stadt, Anträge des Investors auf Erteilung der Genehmigung § 144 BauGB vorrangig zu bearbeiten und möglichst kurzfristig zu entscheiden.
Die Stadt Radeberg erklärt gegenüber der TERRABALTIC GmbH, daß sie bei allen im Zusammenhang der Quartiersanierung notwendigen Grunderwerben auf das nach §§ 24-28 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253 ff.) bzw. nach § 3 BauGB-MaßnahmeG i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.08.1993 (BGBl. I S. 621 ff.) zustehende gesetzliche Vorkaufsrecht verzichten wird. Der Verzicht ist an die Einhaltung der Sanierungsziele gebunden. Die Stadtverwaltung wird mit der jeweils zügigen Ausstellung der erforderlichen Negativteste beauftragt.
Im Rahmen der Vorbereitung der Komplexsanierung des im Sanierungsgebiet der Stadt Radeberg gelegenen Quartiers 6 a wurden von der Stadtverwaltung mit Unterstützung des Sanierungsträgers KESS Bemühungen zur Suche eines geeigneten Investors angestellt, der zur zügigen, umfassenden sowie eigenständigen Vorbereitung und Durchführung dieser Quartiersanierung in der Lage ist. Von der TERRABALTIC Bau- und Grundstücksgesellschaft mbH, Holstenplatz 6 in 22869 Schenefeld, liegt die schriftliche Bereitschaftserklärung zur Übernahme dieser Aufgabe unter Einhaltung der von der Stadtverwaltung erstellten rahmenplanerischen Vorgaben (siehe Anlage) vor. Diese Bereitschaftserklärung schließt weiterhin die Aussagen ein, wonach sich aus dem Handel der GmbH keinerlei Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Radeberg ergeben werden und im Falle einer Stützung einzelner Maßnahmen mit Sanierungsfördermitteln der 1/3 betragende städtische Eigenanteil übernommen werden wird.