Sanierungsgebiet Innenstadt - Rahmenplan Innenstadtquartier 6a
Mit dem Beschluß Nr. 101/92 vom 01.10.1992 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurden gemäß Anlage 2 zum Beschluß die grundlegenden Sanierungsziele bestätigt. Es ist erforderlich, diese für das gesamte Sanierungsgebiet allgemein formulierten Sanierungsziele durch Rahmenplanungen für die einzelnen Quartiere zu präzisieren. Die Stadtverordnetenversammlung beschloß am 14.11.1991 mit Beschluß Nr. 135/91 die Aufstellung des B-Planes Nr. 12 für das Innenstadtquartier 6a mit folgenden Planungszielen: Die geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere die tiefbaulichen und erschließungseitigen Voraussetzungen und Bindungen durch Erhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen im Quartier für die Einbindung der Vorhaben Deutsche Bank sowie Vorhaben-Komplex Rödereck einschließlich Parkierung (Tiefgaragen) ist unter Erhaltung des wertvollen Gehölzbestandes und Erhaltung des öffentlichen Parks stadtplanerisch zu untersuchen und zu optimieren. Zur Vermeidung investitionsbehindernder satzungsmäßiger Festschreibung wird die Aufstellung des B-Planes in Übereinstimmung mit einem diesbezüglichen TA-Beschluß nicht weiter verfolgt. Die Planungsziele wurden Grundlage der Rahmenplanung. Der Technische Ausschuß hat am 10.10.1994 den Entwurf des Rahmenplanes zum Beschluß empfohlen.