Vergnügungssteuersatzung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Radeberg mit folgenden Änderungen:
2. Abschnitt - Steuerart
§ 8 Pauschalsteuer nach festen Sätzen - Punkt 1 d
Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 600,00 DM
§ 8 Pauschalsteuer nach festen Sätzen - Punkt 2 d
Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 500,00 DM
§ 11
Die vorläufige Satzung der Stadt Radeberg über die Erhebung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Radeberg vom 21. März 1991 ist damit außer Kraft gesetzt.