Beschluß 140/94 vom 26.10.1994 (Beschlußvorlage 181/94)
Betreff
Beschluß über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 6 Gebiet der ehemaligen Teppichweberei, Kleinwolmsdorfer Straße
Beschlußtext
- Für das Gebiet der ehem. Teppichweberei, Kleinwolmsdorfer Straße, Flurst.-Nr. 1048 gemäß Anlage 2, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden zur Sicherung dringenden Wohnbedarfs durch eine private Investitionsmaßnahme. Es werden dabei als Planungsziele angestrebt:
- Auswertung des Standortangebotes Kleinwolmsdorfer Straße allgemein
- Schaffen eines hochwertigen Wohngebietes mit Beziehung zum wertvollen Landschaftsraum Tal der Schwarzen Röder.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, durch Abschluß eines Erschließungsvertrages gemäß § 124 BauGB i.d.F. vom 22.04.93 zu sichern, daß der private Investor, Eigentümer des Grundstückes, sowohl die Planungs- als auch die Erschließungskosten bis zum Anschluß an das städtische Netz vollständig übernimmt.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen.