Beschluß 166/93 vom 16.12.1993 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 166/93)
Betreff
Eilentscheidung des Hauptausschusses Vollständige Inanspruchnahme der Altschulden durch die Wohnbau GmbH Radeberg
Beschlußtext
- Die Stadt Radeberg überträgt der Wohnbau GmbH Radeberg rückwirkend zum 01.01.1993 das mit Restitution behaftete Wohngrundstück Rathenaustraße 19 und die dazugehörigen Schulden gegenüber der Radeberger Brauerei.
- Die Stadt Radeberg überträgt der Wohnbau GmbH Radeberg die Grundstücke Stolpener Straße 9 und Pulsnitzer Straße 26 zum Zeitpunkt der bestandskräftigen Entscheidung nach dem Vermögensgesetz, falls diese Grundstücke nicht dem Alteigentümer übertragen werden. Die diesen Grundstücken zugeordneten Schulden werden der Wohnbau GmbH Radeberg übertragen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kreditvertrag mit der DKB zu unterzeichnen.