Beschluß 160/93 vom 16.12.1993 (Beschlußvorlage 179/93)
Betreff
Benennung und Widmung des Straßenneubaues Pulsnitzer Straße
Beschlußtext
- Der Straßenneubau zwischen Pulsnitzer Straße ab Höhe Einmündung Eschenweg und Großröhrsdorfer Straße erhält den Straßennamen Pulsnitzer Straße.
- Die Pulsnitzer Straße wird im Abschnitt Einmündung Eschenweg bis Einmündung Großröhrsdorfer Straße (siehe Anlege zur Beschlußvorlage) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Die Pulsnitzer Straße wird in diesem Bereich als Gemeindestraße eingestuft.
- Die öffentliche Widmung tritt mit dem Tag der Verkehrsübergabe in Kraft.
- Die Widmung der Straße ist öffentlich ortsüblich bekannt zumachen und. auszulegen.