Beschluß 159/93 vom 16.12.1993 (Beschlußvorlage 173/93)
Betreff
Beschluß über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Radeberg für das Gebiet "Augustusbad"
Beschlußtext
- Für das Gebiet ""Augustusbad" bestehend aus den Flurstücken Nr. 437/2, 437/4, 437/5, 437/6 der Flur Lotzdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Als Planungsziele werden angestrebt:
- die Reaktivierung und die Sicherung einer geordneten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwicklung des Kurbades Augustusbad
- Begrenzung der Bauflächen auf die Bestandsflächen gemäß Lageplaneintragung (s. Anlage zur Beschlußvorlage).
- Die Ausarbeitung der Planung erfolgt in Übereinstimmung mit der entsprechenden Beschlußfassung der Gemeinde Liegau-Augustusbad durch die Dr. Willmar Schwabesche Heimstätten-Stiftung.
- Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 BauGB erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung durch Bürgerforum und Offenlage durch Organisation der planungsverantwortlichen Stiftung.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen.