Beschluß 141/93 vom 18.11.1993
Betreff
Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet Goethestraße / Güterbahnhofstraße
Beschlußtext
- Aufgrund des § 10 des BauGB in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2235), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 sowie nach § 83 der SächsBauO vom 20.07.1993 (GVBl. Nr. 50 S. 929) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet Goethestraße / Güterbahnhofstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich des Grünordnungsplanes, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan einschließlich Grünordnungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.