Beschluß 140/93 vom 18.11.1993
Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 Badstraße West
Beschlußtext
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 13 Abs. 1 BauGB als einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Badstraße West zum Teil B, Text: 6.1. In den Wohngebieten wird der Abstand der Baugrenze zur Wohnstraße einheitlich mit 6 m festgelegt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Eigentümer der betroffenen Grundstücke zu benachrichtigen und ihnen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Beschluß zu geben.